

Wie hoch ist die Förderung ?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Je nach installierter Technologie können folgende Pauschalen vergeben werden:
Ersatz des fossilen Heizungssystems
max. Förderung
durch Luft-Wasser-Wärmepumpe
(Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert.)
16.000 Euro
durch Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung
18.000 Euro
durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
15.000 Euro
durch Scheitholz-Zentralheizung
16.000 Euro
durch Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
(Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert.)
23.000 Euro
Zuschlagsmöglichkeiten
Weitere Info's: Kesseltausch.at
Wir freuen uns, dich zum Thema Förderung kompetent beraten zu dürfen.
In 7 Schritten
zu max. 75 % Förderung für die Erneuerung Ihrer alten Heizungsanlage:

Ausführliches Erstgespräch zum Abstecken der Situation.

Besichtigung der räumlichen Gegebenheiten vor Ort.

Gemeinsame Erarbeitung des auf Ihre Anforderungen abgestimmten neuen Heizsystems (Platzbedarf, Energiebedarf, Komfort).

Angebotslegung inklusive Förderungsberechnung.

Umsetzung der handwerklichen Tätigkeiten in Ihrem Zuhause durch unser kompetentes Team.

Auf Wunsch: Komplette Förderungsabwicklung durch Gründling Haustechnik.
